Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Specht Abwasserberatung & Umwelttechnik
Stand: Mai 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Specht Abwasserberatung & Umwelttechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dessen Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt freiberufliche Dienstleistungen im Bereich der Abwasserberatung, Genehmigungsmanagements (Wasserrecht) sowie als externer Gewässerschutzbeauftragter. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
3. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistungen zustande.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkungspflichten verlängern etwaige Fristen entsprechend.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder der Honorarvereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Honorar 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
6. Leistungszeit und Verzögerung
Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt oder unverschuldete Verzögerungen berechtigen den Auftragnehmer zu angemessener Fristverlängerung.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird nicht gehaftet, sofern keine gesetzliche Haftung besteht.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen (Berichte, Pläne, Stellungnahmen etc.) verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers, bis sie vollständig bezahlt sind. Der Auftraggeber erhält nach Zahlung das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht offenkundigen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig.